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Verträge und Vereinbarungen für Künstler:innen

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Verträge und Vereinbarungen gehören zum administrativen Teil der künstlerischen Arbeit. Sie begegnen dir in ganz unterschiedlichen Situationen: bei der Vertretung durch eine Galerie, bei Aufträgen und Förderungen, beim Verkauf eines Werks oder bei einer Leihgabe für eine zeitlich begrenzte Ausstellung.

Auch wenn du die Organisation oder die Person kennst und ihr vertraust, solltest du alle Erwartungen und Zuständigkeiten klar und ausführlich schriftlich festhalten. Das schafft nicht nur Klarheit für alle Beteiligten, es schützt auch ihre Interessen, weil es Verbindlichkeit herstellt. Für dich als Künstler:in heißt das konkret: die Zusicherung, pünktlich bezahlt zu werden, und die Gewähr, dass deine Arbeiten sachgerecht behandelt, präsentiert und transportiert werden.

Rechne damit, dass das Zeit, Recherche und oft auch etwas Verhandlung braucht. Dieser Leitfaden gibt dir einen Überblick über die gängigen Vertragsarten, was darin stehen sollte, und wo du dir Rat holen kannst, ohne viel Geld auszugeben.

Was ein Vertrag leistet

Verträge sind rechtlich bindende Dokumente. Sie legen die gemeinsam vereinbarten Bedingungen fest: die erwarteten Ergebnisse und die Pflichten aller Beteiligten einer beruflichen Zusammenarbeit. Wichtig sind sie für alle Seiten, denn es können unvorhergesehene Umstände eintreten, Missverständnisse entstehen – oder Bedingungen und Honorare werden plötzlich und ohne Ankündigung geändert.

Als Künstler:in solltest du abgesichert sein, sobald du dich auf eine Situation einlässt, in der du einer Kundin, einer Galerie oder einer Institution Werke überlässt. Der Berufsverband bildender Künstler*innen berlin (bbk) etwa empfiehlt bildenden Künstler:innen, für die Teilnahme an einer Ausstellung grundsätzlich einen Vertrag zu verlangen.

Welche Form ein Vertrag annimmt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Einige Bestandteile finden sich allerdings in fast allen Vertragsarten wieder:

  • Vollständige und genaue Angaben zum Werk oder zum eingereichten Konzept.
  • Urheberrecht am Werk und die Erlaubnis zu seiner Dokumentation.
  • Der zeitliche Rahmen der Vereinbarung, die wichtigen Phasen und die maßgeblichen Termine.
  • Das anwendbare Recht, nach dem die Vereinbarung durchgesetzt wird.
  • Die Verfahren für Streitbeilegung und für die Beendigung des Vertrags.

Im Folgenden eine Übersicht über die Vertragsarten, die dir im Lauf deiner künstlerischen Laufbahn am ehesten begegnen.

Vertragsarten

Im Folgenden eine Aufschlüsselung einiger gängiger Vertrags- und Vereinbarungsarten, die dir im Lauf deiner künstlerischen Laufbahn begegnen können.

Fördervertrag

Wenn du von einer Förderinstitution oder Organisation Mittel für ein geplantes Projekt erhältst, musst du in der Regel einen Fördervertrag ausfüllen und unterschreiben, bevor du anfangen kannst. Er hält die Pflichten und die erwarteten Ergebnisse beider Seiten fest – der geförderten Person wie der fördernden Institution – und bestätigt und präzisiert meist, was im Antrag bereits angelegt war. Festgehalten werden die wesentlichen Angaben zum Projekt, sein Umfang und die Bedingungen:

  • Die Höhe der Förderung und der Auszahlungsplan.
  • Laufzeit der Förderung und der Zeitpunkt, bis zu dem die Arbeit abgeschlossen sein muss. Oft werden hier auch einzelne Meilensteine oder Projektphasen benannt, wann sie jeweils stattfinden und ob sie mit Auszahlungsraten zusammenfallen.
  • Anforderungen an die Berichterstattung, zum Beispiel ein Abschlussbericht.
  • Wofür die Mittel verwendet werden dürfen und wofür nicht.
  • Die korrekte Nennung und Danksagung an die fördernde Institution, überall wo das Projekt gezeigt oder erwähnt wird.

Leihvertrag für Ausstellungen

Ein Leihvertrag wird zwischen der ausstellenden Institution und der Eigentümerin oder dem Urheber des Werks geschlossen. Neben den Angaben zu den Werken und den Kontaktdaten beider Seiten regelt er vor allem, wer in welchem Zeitraum die Verantwortung trägt.

  • Der Leihzeitraum: Er beginnt meist etwas vor der Eröffnung und endet etwas nach dem Ende der Ausstellung, damit Transport und Aufbau abgedeckt sind.
  • Wer die Versicherung übernimmt – häufig die entleihende Institution. Ab wann und bis wann gilt der Schutz, und was deckt er ab? Und wenn die Institution das Werk vor Ort versichert: Gilt der Schutz auch während des Transports?
  • Der Versicherungswert jedes einzelnen Werks, angegeben von der verleihenden Seite.
  • Die Adresse, an der die Werke abgeholt und wieder zurückgebracht werden.
  • Das Verfahren für die Zustandsprotokolle.
  • Die Credit Line für Beschriftung und Werbematerial.
  • Kosten und Zuständigkeiten für Aufbau und Transport. Besondere Anforderungen an Präsentation oder Aufbau werden üblicherweise ebenfalls hier festgehalten.
  • Ob du ein Ausstellungshonorar für die Präsentation des Werks erhältst, in welcher Höhe und nach welchem Zahlungsplan.

In manchen Fällen nimmt ein Leihvertrag auch die Form eines Kommissionsvertrags an – dazu gleich mehr. Das betrifft vor allem Werke, die einer kommerziellen Galerie für eine Ausstellung überlassen werden, bei der die ausrichtende Institution auch einen Verkauf vermitteln könnte.

Kommissionsvertrag mit einer Galerie

Ein Kommissionsvertrag wird zwischen dir und einer Galerie geschlossen: Du überlässt der Galerie Werke, ähnlich wie bei einer Leihgabe, meist für einen festgelegten Zeitraum und in der Regel unentgeltlich. Verkauft die Galerie ein Werk während der Kommission, erhält sie eine Provision auf den Verkauf, üblicherweise um die 50 Prozent. Wird es innerhalb der vereinbarten Frist nicht verkauft, geht es normalerweise an dich zurück. Solche Vereinbarungen können einmalig und befristet sein oder auf eine längere Zusammenarbeit angelegt sein.

  • Die Dauer der Kommission.
  • Die Verkaufsprovision der Galerie, üblicherweise um die 50 Prozent.
  • Der Preis der Werke und wie er zustande kommt: Wer legt ihn fest, wer darf verhandeln? Darf die Galerie eigenständig Rabatte bis zu einer bestimmten Höhe gewähren, ohne dich zu fragen? Und wer trägt den Rabatt – eine Seite allein oder beide zur Hälfte?
  • Exklusivität: Eine Exklusivvereinbarung kann dich daran hindern, eigenständig zu verkaufen oder mit einer weiteren Galerie zusammenzuarbeiten. Mitunter erhält die Galerie zusätzlich ein Vorkaufsrecht auf neue Arbeiten aus einem bestimmten Zeitraum.
  • Kosten: Braucht ein Werk einen Rahmen oder besondere Vorrichtungen? Wer trägt diese Kosten, und wer die für Transport und Pflege?
  • Versicherung: Versichert die Galerie die Werke während der Kommission? Wenn ja, wogegen, wie lange und zu welchem Wert?
  • Werbung: Musst du Abbildungen, Informationen oder Material liefern, und bis wann? Werden die Arbeiten in der Galerie gezeigt, zu welchen Terminen und wie oft?
  • Und entscheidend: Eigentum und Urheberrecht an den Werken bleiben bei dir.

Auftragsvertrag

Ein Auftragsvertrag entsteht, wenn dich jemand beauftragt, ein neues Werk zu schaffen. Er hält die besonderen Anforderungen des Projekts fest, dazu einen verbindlichen Zeitplan mit Phasen, Zwischenständen und Korrekturschleifen – und darüber hinaus:

  • Das Konzept: ein Schritt-für-Schritt-Plan, der den Arbeitsprozess, die einzelnen Phasen und ihren Umfang beschreibt.
  • Honorar und Raten: der vereinbarte Preis, was er abdeckt, sowie wann und wie er ausgezahlt wird. Üblich sind 50 Prozent bei Vertragsabschluss und 50 Prozent nach Fertigstellung.
  • Eigentum und Urheberrecht am fertigen Werk.
  • Ausfallhonorar: was gezahlt wird, wenn das Projekt vor der Fertigstellung abgebrochen wird.

Eine Kündigungsklausel – gegebenenfalls mit Ausfallhonorar – gehört in jede Form von Vereinbarung. Sie regelt, unter welchen Umständen gekündigt werden kann, welche Frist gilt und wer bereits entstandene Kosten trägt. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, für einen unerwarteten Abbruch vorgesorgt zu haben.

Nützliche Ressourcen

Verträge brauchen Zeit, Recherche und Verhandlung. Im Folgenden einige Hinweise und Anlaufstellen, über die du Rat und Unterstützung in Vertragsfragen bekommst – und die du grundsätzlich einholen solltest, bevor du einen wichtigen Vertrag abschließt, nicht danach.

Rechtsberatung

Im Idealfall lässt du Verträge immer von einer Anwältin oder einem Anwalt aufsetzen oder prüfen, bevor du sie abschließt und unterschreibst – besonders bei langfristigen Vereinbarungen. Angesichts der Kosten für anwaltliche Beratung ist das natürlich nicht immer eine realistische Option. Es gibt aber Möglichkeiten, rechtlichen Rat auch mit kleinem Budget zu bekommen.

Es gibt Organisationen, die unentgeltliche oder ehrenamtliche Rechtsberatung zu kunstbezogenen Fragen anbieten – vom Aufsetzen über das Prüfen bis zum Verhandeln von Verträgen. Kostenlos sind diese Angebote nicht zwangsläufig: Je nach Organisation können Mitgliedsbeiträge oder Verwaltungskosten anfallen. Günstig sind sie in der Regel trotzdem.

Beratungsstellen für Künstler:innen

Auf lokaler Ebene gibt es Berufsverbände wie den bbk berlin, der seinen Mitgliedern unter anderem eine fachliche Rechtsberatung anbietet. Ein Beratungstermin wird über das Büro vereinbart. Die Beratung des bbk, die Rechtsberatung eingeschlossen, ist für alle Mitglieder kostenfrei. Professionell arbeitende bildende Künstler:innen ohne Mitgliedschaft können sich in dringenden Fällen ebenfalls an das Büro wenden.

Arts Law etwa ist ein unabhängiges gemeinnütziges Rechtsberatungszentrum für den Kunstbereich in Australien. Über ein Online-Formular können australische Künstler:innen und Kunstorganisationen eine Beratung anfragen, die je nach Bedarf und Anspruchsvoraussetzungen kostenlos oder günstig angeboten wird.

Volunteer Lawyers for the Arts (VLA) mit Sitz in New York ist eine weitere gemeinnützige Organisation. Sie bietet Künstler:innen mit geringem Einkommen in New York, New Jersey und Connecticut Rechtsbeistand in kunstbezogenen Fragen. VLA arbeitet auf Mitgliedsbasis; die Beiträge decken die Verwaltungskosten. Über ihr großes Netzwerk von Anwält:innen, die ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung stellen, kann die Organisation ihren Mitgliedern auch eine längerfristige Vertretung vermitteln.

Auch Universitäten bieten mitunter über ihre juristischen Fakultäten unentgeltliche Beratung für die lokale Kunstszene an. Die Universität Maastricht etwa betreibt die Indie Art Legal Clinic, in der Teams aus Master- und Bachelorstudierenden unter Anleitung von Lehrenden und erfahrenen Jurist:innen zu Fragen des geistigen Eigentums beraten.

Bedenke dabei, dass solche Organisationen und Angebote meist gemeinnützig arbeiten und viele Anfragen erhalten. Das heißt: Es kann dauern, und oft brauchst du vorab einen Termin – besonders bei Organisationen, die bundesweit tätig sind.

Kurse und Workshops

Kurse und Workshops können dir wertvolles Wissen und praktische Erfahrung im Umgang mit Rechtstexten vermitteln, begleitet von erfahrenen Jurist:innen.

Einige der oben genannten Organisationen bieten selbst Workshops und Kurse zu kunstbezogenen Rechtsthemen an, das Aufsetzen von Verträgen eingeschlossen. VLA etwa hält Kurse zum Urheberrecht, zum Schutz von Freiberufler:innen und zu rechtlichen Fragen einzelner Sparten und Medien. Aufzeichnungen der Kurse sind auf der Website jederzeit abrufbar, dazu ein Kalender mit den kommenden Terminen.

The Artist’s Office ist eine künstlergeführte Organisation mit Sitz in Los Angeles, die ebenfalls gelegentlich Workshops zu administrativen und geschäftlichen Themen veranstaltet – darunter Verträge für Künstler:innen.

Auch bei Stiftungen wie der New York Foundation for the Arts (NYFA) und Creative Capital lohnt es sich, nach Workshops zu kunstrechtlichen Themen Ausschau zu halten.

Vorlagen

Häufig hat eine Institution, Organisation oder Galerie eine eigene Vorlage für Vereinbarungen und legt dir einen fertigen Vertrag zur Prüfung und Unterschrift vor. Wirst du dagegen privat mit einem Werk beauftragt, musst du den Vertrag unter Umständen selbst aufsetzen und stellen. Ganz auf rechtlichen Rat zu verzichten ist zwar nicht ratsam – es gibt aber Vorlagen, die du beim Aufsetzen verwenden oder an denen du dich orientieren kannst.

Neben seiner Rechtsberatung unterhält Arts Law auch eine durchsuchbare Sammlung von Mustervereinbarungen, die auf der Website käuflich zu erwerben sind. Um Künstler:innen und Organisationen mit geringem Einkommen beim Aufsetzen von Verträgen zusätzlich zu unterstützen, enthalten diese Muster nicht nur Formulierungsvorschläge für jede Klausel, sondern auch Erläuterungen dazu.

Daneben gibt es Websites, die kostenlose Rechtsdokumente und Vorlagen für unterschiedliche Vertragsarten bereitstellen. Docracy etwa bietet offene Rechtsdokumente, die sich herunterladen oder anpassen und zur Unterzeichnung versenden lassen – nicht kunstspezifisch, aber brauchbar. UpCounsel stellt ebenfalls Fachartikel und kostenlose Dokumente zum Download bereit.

Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Wende dich bei einem konkreten Vertrag an eine qualifizierte Fachperson.

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