Die Produktionsförderung ermöglicht die Umsetzung eines neuen Auftragswerks oder einer anderen produktionsbezogenen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene als Koproduktion. Für die Produktion müssen außerdem weitere Finanzierungsmittel und eine Kooperationsvereinbarung vorliegen. Im Fall eines neuen Werks muss im Antrag erläutert werden, wie die künstlerische Arbeit vergütet wurde. Die Förderung muss darauf abzielen, die internationalen Aktivitäten von finnischen oder in Finnland ansässigen Künstler:innen und/oder Fachleuten der zeitgenössischen Kunst zu stärken. Die geförderte Produktion muss außerhalb Finnlands präsentiert werden.