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Im Bereich der Allgemeinen Projektförderung können Kulturschaffende zweimal im Jahr Fördermittel für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, darunter bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas beschränkt ist. Gefördert werden können große, innovative Projekte im internationalen Kontext.
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